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Stellungnahme des Förderverein Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz e. V.
zum Bauprojekt Industriepark Oberelbe (IPO

Der Zweck unseres Vereins ist die Erhaltung und Förderung des Barockgartens Großsedlitz als vielschichtige und sensible historische Gesamtanlage. Diesem Zweck sind wir laut Satzung (s. untenstehenden Auszug aus der Satzung) verpflichtet und in diesem Sinne handeln wir seit der Gründung des Vereins am 6. Juni 2011.
Der Barockgarten Großsedlitz ist eine sehr vielgestaltige, ausgedehnte, leicht zu beeinträchtigende historische Gesamtanlage von höchster Qualität, ein Gartendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Alle Aktionen im Barockgarten stehen daher unter besonderen Anforderungen und müssen äußerst behutsam erfolgen. Auch heute noch lebt der Barockgarten von seiner abgeschiedenen Lage und der wunderbaren
Einbeziehung der Umgebung. Im gleichen Zuge, wie er durch Sichten auf die umgebende Landschaft bezogen ist, wirkt diese auch in ihn hinein. Dies ist eine ganz wesentliche Erkenntnis der Gartendenkmalpflege seit vielen Jahren und auch bei Eingriffen in der Umgebung zu berücksichtigen. Unsere Satzung beinhaltet dies seit der Gründung des Vereins.
In Bezug auf das Projekt Industriepark Oberelbe (IPO) vertritt unser Verein die Meinung, die die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD), Dresden, bereits in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht haben. Darüber hinaus möchten wir unsere
Bedenken im Folgenden ebenfalls formulieren.
Wie oben bereits angedeutet, besitzt der Barockgarten Großsedlitz nicht nur aufgrund seiner Gestaltung, seiner nahezu unveränderten Erhaltung als spätbarocke Gartenanlage, seiner reichen Ausstattung mit Skulpturen, außerordentlichen Architekturen, Pflanzenelementen und Wasseranlagen, sondern gerade wegen seiner landschaftlichen Lage und der Einbettung in die Landschaft eine hohe kulturelle, historische und künstlerische Bedeutung sowie Attraktivität. Wir sehen die große Gefahr, dass diese durch den Bau der Industriearchitekturen, Erschließungsstraßen und die damit verbundenen Lärm- und Lichtemissionen beeinträchtigt werden. Der Barockgarten Großsedlitz ist als Gartendenkmal Bestandteil der Sachgesamtheit Kammergut Sedlitz,
die mit der Objekt-Nummer 09221801 in die Denkmalliste des Freistaates Sachsen eingetragen ist. Zur Sachgesamtheit gehören zahlreiche Einzeldenkmale, inner- und außerhalb des Barockgartens, Einfriedung, Skulpturen, Treppen- und Wasseranlagen, Altbaumbestand und Alleen. Darüber hinaus ist der Umgebungsschutz eines Denkmals von größter Bedeutung und im Denkmalschutzgesetz wie folgt bezeichnet:
„Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Bestand oder Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind.“ (SächsDSchG §2 Abs. 3)

Dass die Umgebung des Barockgartens Großsedlitz eine erhebliche Bedeutung für seinen Bestand und sein Erscheinungsbild hat, kann wohl kaum bestritten werden. Bei der Planung des Barockgartens ab 1719 wurde seine Lage im Landschaftsraum von Anfang an berücksichtigt. Mit umfangreichen Erdbewegungen,
den verschiedenen Architekturen und Anpflanzungen wurde seine Gestaltung auf den Landschaftsraum hin ausgerichtet. Seine ästhetische Wirkung beruht einerseits auf der inneren, streng formalen Gestaltung und künstlerischen Ausformung. Diesen streng geometrischen Gartenräumen stehen andererseits die natürlichen Formen der umgebenden Landschaft gegenüber, wirken über Blickbeziehungen in diese hinein. Gerade auf dem Kontrast dieser beiden Naturformen beruht die künstlerische Leistung und Attraktivität.
Wie das Beispiel Versailles zeigt, kann es bei Extremwetterereignissen oder durch Umweltschäden durchaus zum Totalverlust der umgebenden Waldpartien (Boskettzone) kommen, deshalb darf das Boskett keinesfalls als Sichtschutz für eventuell dahinter geplante Bebauungen gesehen werden. Durch die Errichtung dieses ländlichen Schlosses, dem von Beginn an große Orangeriegebäude zugeordnet waren, und deren Pflanzenbestände sowie die allegorischen Figuren(gruppen) den Gartenraum noch heute bestimmen, wurde einst ein besonders machtvolles Herrschaftszeichen gesetzt, das in einem Wirkungsverhältnis zur umgebenden Landschaft steht. Es gilt, dieses auch in Zukunft vermitteln zu können.
Wie SBG und LfD vertritt der Förderverein Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz e. V. die Ansicht, dass es unerlässlich ist, die Auswirkungen des geplanten Industriegebietes wesentlich genauer zu untersuchen. Dies betrifft nicht nur die Beeinträchtigung von Sichten und Landschaftsräumen, sondern auch diejenigen
durch Licht- und Lärmemission, die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Diversität von Flora und Fauna auf die Zerstörung landwirtschaftlicher Nutzfläche. Zudem ist erneut zu prüfen, ob nicht bereits vorhandene Industrieflächen für eine solche Industrieansiedlung verwendet werden können.
Fazit: Die authentische Erhaltung des Barockgarten Großsedlitz und seiner Umgebung für uns – wie auch für nach uns kommende Generationen – ist nicht nur eine Herzensangelegenheit für unseren Verein sondern Auftrag gemäß unserer Satzung. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden
kann, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen des zum Barockgarten gehörenden Umgebungsschutzbereichs durch die geplante Industriebebauung kommt, lehnt der Vorstand des Freundeskreises das Vorhaben in den betroffenen Flurbereichen ab. Als Verein unterstützen wir die nachhaltige und
umweltverträgliche Erholungs- und Freizeitnutzung – auch dies Bestandteil unserer Satzung – und sehen diese durch die geplante Bebauung gefährdet. Den Reichtum und die weitere schonende Nutzung der Natur- und Kulturlandschaft dieser Region zu erhalten, sollte für alle Beteiligten das wichtigste Ziel sein.
Im Namen des Vorstands


Dr. Simone Balsam
Förderverein Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz e.V. Vorsitzende

Zielsetzung des Vereins
Satzung § 2 Zweck des Vereins
[…]

  1. Der Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung des Barockgartens Großsedlitz als vielschichtige und sensible historische Gesamtanlage; darüber hinaus setzt sich der Verein für Kunst, Kultur
    und Denkmalpflege sowie wissenschaftliche Forschung in der Umgebung des Barockgartens,
    insbesondere in der Gemarkung Großsedlitz und Kleinsedlitz ein. Dies umfasst die Bewahrung der
    Besonderheiten des Barockgartens, das Zusammenspiel von Architektur, Gartenarchitektur, Flora
    und Fauna, gerade auch im Zusammenhang der Ortslage, im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.
    […]
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
  • die Durchführung und Förderung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen, die dem
    Gemeinwohl und dem Interesse des Barockgartens Großsedlitz dienen;
  • die Förderung der Zusammenarbeit von interessierten Partnern aus der Region, welche aktiv zur
    baulichen und pflegerischen Erhaltung des Barockgartens Großsedlitz im Sinne des Denkmalschutzes, wie auch seines Ortes und dessen Umgebung nach Maßgabe der Satzung beitragen,
  • Werbung weiterer Mitglieder und Förderung des öffentlichen Interesses am Barockgarten
    Großsedlitz;
  • die Förderung einer ganzheitlichen Denkweise bei der Vernetzung und Harmonisierung von
    ökonomischen und ökologischen Handlungsweisen;
  • die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Parkeinrichtungen;
  • der Verein kann alle Maßnahmen unterstützen, welche im Sinne der Gemeinnützigkeit des Vereins
    sind und die Grundlagen des Denkmalschutzes beachten.

Vorstand des Förderverein Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz e. V.
Den Vorstand des Freundeskreises bilden im Jahr 2021/22:

  1. Vorsitzende Dr. Simone Balsam
  2. Vorsitzende Frithjof Pitzschel
    Kassenwart Matthias Franz
    Vorstandsmitglied Reno König
    Vorstandsmitglied Martina Pilz

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