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Kultur
Klima
Landschaft bewahren

Der IPO ist ein Teil in der weltweiten Zerstörung klimaaktiver Flächen

Gewerbe- & Industrie- Brachen nutzen

Der IPO widerspricht dem Ziel, Innenflächen vor Außenflächen zu entwickeln

Einmaliges
Kulturerbe
unversehrt erhalten

Keine Industrie am Barockgarten Großsedlitz!

Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird aktuell ein Zukunftsleitbild erarbeitet.

Das Zukunftsleitbild soll dabei die gemeinsam entwickelte Zielvorstellung für regionale Akteure und kommunale Verantwortungsträger widerspiegeln. Bei diesem Prozess setzen wir auf Ihre Beteiligung :  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/landratsamt-pirna/beteiligung/themen/1042716

Ein Punkt fehlt: Die Pflege und Erhaltung unserer Kulturdenkmäler

Freie Wähler Dohna ( Peter Hauer) decken auf:

Wussten Sie schon, dass wir uns zum jetzigen Planungsstand des Teilgebiets IPO 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ die Mühe gemacht haben, die aktuellen Projektkosten und -risiken mittels einer Rückrechnung anhand der vom ZV-IPO öffentlich gemachten Zahlen zu ermitteln? Die Berechnungsgrundlage für diese Rückrechnung war der erhöhte Verkaufspreis von ehemals 65,00 €/m2 auf die, laut ZV-IPO, nun notwendigen 91,00 €/m2. Besonders hat mich ( Peter Hauer Fraktionsvorsitzender ) dabei interessiert, welche Auswirkungen diese Erhöhung des Verkaufspreises mit sich bringt.                                                                                                Das Ergebnis dieser Rückrechnung anhand der ZV-IPO Zahlen beträgt nur für den Teilbereich IPO 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ eine Erhöhung der Investitionssumme auf:                                                                                                                    

 211,19 Mio. EURO!

Somit sind es bereits 70 Mio. Euro über dem bisher für des Gesamtgebiet veröffentlichen Zahlen

Zu Ihrer persönlichen Prüfung dieser Behauptung und der Zahlen lege ich die schriftliche Abhandlung „Kosten- und Projektentwicklung zwischen öffentlicher Darstellung und Realität“ als Anlage „1″ und den „Berechnungsweg mit Erläuterungen zu den vom ZV-IPO öffentlich prognostizierten Kosten“ als Anlage „2″ bei.  Zur Anlage 1 —>                                                                              Zur Anlage 2 —>

Der  Petitionsausschuss unvoreingenommen?

Im Petitionsausschuss werden Bitten oder Beschwerden von Bürgern bearbeitet, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. Dies können Beschwerden bezüglich einer sächsischen Landesbehörde sein, aber auch Gesetzesänderungsvorschläge, -beanstandungen und -anregungen. Er ist der größte Ausschuss des Landtags. Das unterstreicht den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen. So steht es auf der Homepage des Sächsischen Landtages. Doch kann man darauf vertrauen, das die Mitglieder des Ausschusses Neutral und unvoreingenommen urteilen? NEIN, dass kann man nicht. Ein Artikel in dem CDU- Blatt „Einblicke“ sagt anderes aus.
MdL Sandra Gockel (CDU) ist Berichterstatterin im zuständigen Petitionsausschuss und fällt durch tendenziöse öffentliche Bemerkungen schon vor der eigentlichen Sitzung im Landtag auf. Zudem ,,beschuldigt“ sie unsere Bürgerinitiative, sich gegen weitere Versiegelung von Ackerböden und dem Schutz des Barockgartens  Großsedlitz einzusetzen und bezichtigt unsere (und auch von Fachbehörden) fachlich fundierte Argumentation wider besseren Wissens als ,,…. durchsichtigen Vortrag …“.  HIER der Artikel —> 

Schlösserland Sachsen: Unsere Position zum geplanten Industriepark

Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH (SBG) widerspricht den vorliegenden Planungen zum Entwurf des Teilbebauungsplanes „Technologiepark Feistenberg“ und dem Vorentwurf der Verkehrsplanung mit Bezug auf die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Barockgarten Großsedlitz und dem Schloss Weesenstein geplanten Baugebiete und Verkehrsanlagen in der vorliegenden veröffentlichten Fassung.                                                                                                                                              Begründung:   Der im Entwurf der SBG gGmbH zur Kenntnis gegebene Bebauungsplan Nr. „Technologiepark Feistenberg“ klammert zusammen mit dem Vorentwurf der Verkehrsplanung die Belange des Barockgartens Großsedlitz, sowie die Belange von Schloss Weesenstein, als wesentliche Bestandteile der SBG gGmbH fast vollständig aus.Die in den Ausführungen und Plänen formulierten und ausgewiesenen Vorhaben hätten in dieser Form gravierende negative Auswirkungen auf diese beiden national bzw. international bedeutenden Gartenanlagen.  HIER zum Artikel –>

© Kettler

Anhörung – Petition im Sächsischen Landtag „Keine Industrie am Barockgarten Großsedlitz!“

Am 14.11.2023 fand im Sächsischen Landtag die Anhörung der Petenten für die im September 2022 abgeschlossene Petition „Keine Industrie am Barockgarten Großsedlitz!“ vor Mitgliedern des Petitionsausschusses, Vertretern des kommunalen Zweckverbandes IPO und weiteren Experten statt.

HIER den Presseartikel lesen –>

© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE SACHSEN:

Gegen den mit dem Teil-Bebauungsplan Nr. 1.1 geplanten „Technolo­giepark Feistenberg“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 und seine ver­kehrstechnische Erschließung haben wir begründete Bedenken und er­heben Einwände gegen das Vorhaben als Ganzes.

Wir kommen nach Prüfung des Entwurfsstands zu dem Ergebnis, dass der geplante Technologiepark insgesamt mit den dafür erforderlichen Verkehrsanlagen, Gebäude­massen, Faunabrücke und Umspannwerk sich als technogene Überfremdung, bauliche Verdichtung und Übertönung landschaftlicher Dimensionen im unmittelbaren Wirkungs­bereich des Barockgartens Großsedlitz als das Denkmal dauerhaft in erheblichem Aus­maß beeinträchtigend, abzulehnen ist. Das Vorhaben ist mit dem gesetzlichen Auftrag zum ungestörten Erhalt des Kulturdenkmals und dem sich daraus ergebenden Ver­schlechterungsverbot für Substanz und Erscheinungsbild unvereinbar. Durch die Be­bauung der vormals offenen Landschaft, auf die das Kulturdenkmal räumlich orientiert und mit der es vielfach verflochten ist, drohen eine Abkapselung und mit ihr der einher­gehende Bedeutungsverlust. Vor allem in der Verfremdung landschaftlicher Dimensio­nen durch bauliche Überprägung und Landschaftsverbrauch und damit Störung der Sichtbezüge und der Maßstäblichkeit liegen die substanziellen Beeinträchtigungen für den Barockgarten. Sie sind wie oben ausgeführt von gravierender Relevanz.

Wir kommen wiederholt zu dem Schluss, dass sich der mit dem Teil-Bebauungsplan Nr. 1.1 geplante „Technologiepark Feistenberg“ irreversibel zerstörerisch auf die betroffe­nen Schutzgüter auswirken würde.

KLICK OBEN AN

Öffentlichkeitsbeteiligung IndustriePark Oberelbe; Einwendungen zum Entwurf des Be­bauungsplans Nr. 1.1 (Technologiepark Feistenberg)

Auf 126 Seiten hat die Bürgervereinigung Oberelbe IPO stoppen seine sorgfältig recherchierte Stellungname der Stadtverwaltung Pirna übergeben.

Die schwerwiegendsten Mängel zusammengefasst sind:

  • gravierende Defizite in der Begründung des Bedarfs für den IPO
  • grob fehlerhafte Standortwahl im Zusammenhang mit der enormen Neuinanspruchnahme unversiegelter, vorwiegend hochwertiger landwirtschaftlich genutzter Flächen und anderer verfügbarer Alternativen
  • nicht gesicherte medientechnische Erschließung
  • grob fehlerhafte Bewertung der Belange des Schutzes für den Barockgarten Großsedlitz sowie dessen Umgebung
  • grobe Mängel in der Ausgleichsbilanzierung und den Ausgleichsempfehlungen,
  • ,,auf Kante genähte“ Lärmkontingentierung,
  • fehlender Nachweis einer gefahrlosen Niederschlagswasserbewirtschaftung (noch Stufe Vorplanung),
  • methodische Defizite der Lokalklimauntersuchung und eine unvollständige Bewertung der Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung und damit verbundener lokalklimatischer Veränderungen für betroffene Anwohner. Die Einwendungen  HIER ansehen  –>

NABU Sachsen:

„Industriepark Oberelbe (IPO)“: Teil-Bebauungslan Nr. 1.1 „Feistenberg“ inkl. Betei­ligung zu Prüfung Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG

Wir lehnen das Vorhaben insgesamt mit folgenden Argumenten ab:

  • Dem fehlenden belastbaren Nachweis des Bedarfs,
  • dem massiven Flächenverbrauch des Vorhabens trotz Flächensparziel,
  • den riesigen, aus öffentlichen Mitteln zu finanzierenden Erschließungskosten für ein Gewerbegebiet, für das bisher keine Nachfrage besteht,
  • der unambitionierten Prüfung von Alternativvarianten, insb. der Sanierung und Entwicklung von Industriebrachen im Elbtal,
  • der (deshalb) nicht nachvollziehbaren, nicht tragfähigen Begründung des Vor­habens (die aber Voraussetzung für die Aufstellung eines B-Plans überhaupt ist),
  • darauf aufbauend der planungsrechtlich sehr fragwürdigen Genehmigungs­fähigkeit des Vorhabens aus juristischer Sicht.
  • Es fehlen weiterhin belastbare Aussagen zu erwartenden Lärmemissionen und zum Schutz von betroffenen Anwohnern, Schutzgebieten und geschütz­ten Arten, sowie ein geeignetes Lärmkonzept, was sich auch damit erklärt, dass es für große Flächenanteile keine Einschränkungen, z.B. keine Lärmemis-sionsobergrenzen / -kontingente geben soll. Damit können die Auswirkungen nicht abschließend beurteilt werden.
  • Dazu kommen weiterhin ungeklärte Fragen zur schadfreien Entwässerung des Gebiets, zum Umgang mit Niederschlagswasser, insb. bei sich zukünftig verschärfenden / intensivierenden Starkregenereignissen, sowie
  • ungeklärte Fragen zur (Prozess-) Wasserversorgung des Gebiets bzw. zur Auf­teilung der lokal zur Verfügung stehenden (Trink-/Prozess-) Wasserdarge-bots, insb. falls sich stark wasserverschwendendes Gewerbe wie z.B. Batte­rieproduktion ansiedeln sollte,
  • Wir kritisieren die nicht abschätzbaren, die Gesundheit der Anwohner gefähr­denden Auswirkungen des Vorhabens auf die mikroklimatischen Verhält­nisse, die Entstehung und Verteilung von Kaltluft im Elbtal (Stichwort: Kalt-luftentstehungsgebiete, Kaltluftbahnen), die das (trotz zahlreicher Hinweise nicht überarbeitete) klimatische Gutachten nicht entkräften kann), sowie die
  • völlige Ignoranz der Ergebnisse des Vorentwurfs-Verfahrens, der Einwände von Anwohnern, Betroffenen und Verbänden.
  • Es fehlt weiterhin der Nachweis der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens bzw. des Ausschlusses negativer Auswirkungen auf eines der vier umliegenden FFH-Gebiete und deren Lebensräume und Arten.
  • Generell kritisieren wir den rein verbal-argumentativen, nicht durch Studien belegten Ausschluss von Gefahren oder negativen Auswirkungen auf Mensch und Tier, ohne Anführung von Quellen und Belegen.
  • Es fehlt zudem immer noch der Nachweis der Lärmunempfindlichkeit be­stimmter betroffener Arten wie der Feldlerche, sowie ein
  • valides, flexibles und korrekturfähiges Konzept zum Monitoring der CEF-Maß-nahmen bzw. zum Beleg ihrer Wirksamkeit.

Im Übrigen müssen wir darauf hinweisen, das offensichtlich nicht die aktuellen Un­terlagen ausgelegt wurden. Schon deshalb ist u.E. eine Neuauslage erforderlich.  HIER der vollständige Text   —>

© Kettler

NABU Sachsen:

Verfahren zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Großsedlitzer Elbhänge und Hochflächen“ i.V.m. Teil-Bebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ und technischer Planung (Verkehrsanlagen) im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Sachsen e. V.,  lehnt die Ausgliederung der betreffenden Fläche aus dem LSG ab.

Die Ausgliederung soll zum Zweck der Ermöglichung des Vorhabens „Schaffung des Industrieparks Oberelbe, Teilgebiet Feistenberg (B-Plan Nr. 1.1)“ erfolgen, das wir aus zahlreichen, bereits im Verfahren des Vorentwurfs dargelegten Gründen strikt ablehnen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme vom 10.08.2020, die wir in den das Teilgebiet Feistenberg  betreffenden Aussagen vollumfänglich aufrechterhalten, sowie unsere parallel eingereichte Stellungnahme zum B-Plan Nr. 1.1. Abgesehen davon, dass wir der Auffassung sind, dass eine Herauslösung eines solch erheblichen Teils des Schutzgebietes und dessen geplanter Nutzung der Schutzgebietscharakter zerstört wird, lehnen wir die Ausgliederung schon deshalb ab, weil die damit zu ermöglichende Planung sämtlichen planerischen Zielvorgaben und den Zielen des Landes (Erhalt der Biodiversität, Klimaschutz, Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft, nachhaltiger Umgang mit Wasser, Schutz von Siedlungen vor Starkregenereignissen, etc.) widerspricht und zudem negative Auswirkungen auf weitere (europäische) Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden können und außerdem kein ausreichender Ausgleich für die geplanten Eingriffe vorgesehen ist. HIER der vollständige Text  —>

Industriepark Oberelbe: Freistaat muss seinen Verfassungsauftrag als Denkmalschützer wahrnehmen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 10/05/2023 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertreter*innen der Bürgerinitiative „IPO stoppen“ und von ICOMOS Deutschland sowie der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur negative Auswirkungen des geplanten Industrieparks Oberelbe (IPO) thematisiert. Dabei standen insbesondere denkmalschutzrechtliche Bedenken im Mittelpunkt. HIER weiterlesen –>

Bürgerinitiative IPO STOPPEN hat den Haushaltplanentwurf 2023/24 des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe fachlich begutachtet

Hier das Gesamtfazit der 16 Einwendungen: HIER weiterlesen –>
© Kettler

Unsere DEMO vom 06.05.2023 auf dem Markt in Pirna, ein Rückblick

Zu groß, zu teuer und keine Anbindung an das Schienennetz: Seit Jahren kritisiert unsere Bürgerinitiative aus Pirna, Heidenau und Dohna den geplanten Industriepark Oberelbe (IPO) am Barockgarten Großsedlitz. HIER weiterlesen –> Unsere DEMO vom 06.05.2023 auf dem Markt in Pirna, ein Rückblick

For potential IPO investors – important information you should know (as of January 30, 2023):

The representatives of the „IndustrieParkOberelbe“ association (ZV IPO) will certainly explain the many advantages and opportunities of their project to you.As a citizens‘ initiative, we have been very critical of the plans for the Oberelbe Industrial Park (IPO) from the very beginning, both in terms of necessity and the possibilities for implementation. These criticisms are easily substantiated from a technical point of view and are reflected in the fact that the groundbreaking ceremony was originally planned for 2020. The „sticking points“ described below represent some of the high hurdles IPO is facing for obtaining approval and reaching profitability and thus reflect the high risks associated your intended investments are faced with. Here is the entire text for english

Grünen-Fraktion im Landtag lehnt Industriepark Oberelbe ab

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich gegen die beabsichtigte Erschließung des Industriepark Oberelbe (IPO) im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge positioniert. Die Sprecherin für Regionalentwicklung, Ines Kummer, sagte demnach, ihre Partei lehne den Industriepark Oberelbe in seiner derzeit geplanten Form und Größe ab. „Durch das Projekt sind negative Folgen für Natur, Denkmalschutz und Klima in der Region zu erwarten.“ Der voraussichtliche Flächenverbrauch sei riesig und würde ein vorhandenes Landschaftsschutzgebiet verkleinern. Diese massive Versiegelung sei „alles andere als zeitgemäß“. Sie appellierte an die an dem IPO-Projekt beteiligten Kommunen Dohna, Heidenau und Pirna, diese Probleme nicht beiseite zu wischen. Der denkmalschutzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, Thomas Löser, verwies zudem auf den in der Nähe des Industrieparks liegenden Barockgarten Großsedlitz.

Ein Beitrag der SZ-online-Redaktion (siehe https:www.saechsische.de/wirtschaft/gruenen-fraktion-im-landtag-lehnt-industriepark-oberelbe-ab-5806965.html  ) thematisierte zudem, dass die Argumente der Grünen in vielen Punkten ähnlich unserer BI (IPO stoppen) sind.

©Kettler

Am 5.12.2022 findet die nächste IPO-Zweckverbandsversammlung statt.

Überaschenderweise taucht in den vorbereitenden Unterlagen ein Prüfbericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Löbau auf. Die Inhalte dieser Prüfung sind brisant und weisen auf gravierende Mängel in der Geschäftsführung, auf Vergaberechtsverstöße und auf Geldverschwendung beim IPO-Zweckverband sowie beim beauftragten Projektsteuerer SEP hin.
Dieser Prüfbericht muss auch im Kontext der Austrittsforderung der Stadt Dohna aus dem
Zweckverband gesehen werden, die ebenfalls auf der Tagesordnung steht. HIER weiterlesen –>  Stellungnahme zu   IPO Rechnungsprüfbericht Dez. 2022

Brief an Bürgermeister:

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat in einem Brief an die Bürgermeister der Städte Heidenau, Pirna und Dohna eindringlich dazu gemahnt, mit Rücksicht auf den denkmalgeschützten Barockgarten in Großsedlitz die Planung eines angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiets, des sogenannten Industrieparks Oberelbe (IPO) und des Technologieparks Feistenberg, einzustellen. Hier weiterlesen ->

4888 Unterschriften an den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler übergeben.

Es war erneut eine aufwendige, jedoch notwendige Aktion der Bürgerinitiative „IPO stoppen!“. Gemeinsam mit dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz übergaben sie am 10.11. 2022 eine Mappe mit 4888 gesammelten Unterschriften an den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler.  Hier weiterlesen ->

openPetition an alle Kreisräte:

Die Petition „Keine Industrie am Barockgarten Großsedlitz“ ist allen Kreisräten , die per E-Mail erreichbar waren, zur Stellungnahme zugesendet worden. openPetition hat von den gewählten Vertretern im Parlament Kreistag eine persönliche Stellungnahme angefordert.Hier weiterlesen ->                     

Zu unserer DEMO am 13.09.2022 ,

die unter dem Motto „Industriepark Oberelbe unsere Zukunft?“ stattfand, wurde die abgeschlossene Petition an den anwesenden Bürgermeister von Heidenau, Jürgen Opitz übergeben. Hier weiterlesen ->                   

Zur Stellungnahme aufgefordert:

Die Bürgervereinigung „IPO STOPPEN“ hat alle Stadträte der Stadt Heidenau zu einer Stellungnahme zum Industriepark Oberelbe am Barockgarten aufgefordert. Wir baten die Räte, 11 Fragen bis zum 08.09.2022 zu beantworten. Hier weiterlesen ->                                     

Stellungnahme des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS zum Projekt des Industrieparks Oberelbe  Der Arbeitskreis Historische Gärten der deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH, der Arbeitskreis Orangerien sowie der Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz veranstalteten vom 15. bis 17. Juni 2022 eine Tagung zum Thema „Historische Gärten und ihre Umgebung….. Hier weiterlesen ->           

200 Teilnehmer: Brief an BM Dr. Müller übergeben

Am 16.03. 2022 hat die „Bürgervereinigung IPO-STOPPEN“, NABU Sachsen und BUND Sachsen während einer DEMO in Dohna einen Brief an den Bürgermeister von Dohna, Dr. Müller, unter dem Beifall von ca. 200 Teilnehmern übergeben.                  Hier weiterlesen ->              

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Unterschriften für die Petition "Keine Industrie am Barockgarten Großsedlitz" (2022)

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Einwendungen von Bürgern gegen den Vorentwurf des Rahmenbebauungsplans (Sommer 2020)

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Teilnehmer an einer Menschenkette (Mai 2019)

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Kontakt zum Team

Du kannst Kontakt zu uns aufnehmen über das Kontaktformular oder über unsere Pressesprecherin

Anna Reimann

Pressesprecherin

Dr. Christian Striefler Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen (SBG)

Als ich das erste Mal von einem Industriepark in unmittelbarer Nähe zu der 300 Jahre alten, historischen Parkanlage Barockgarten Großsedlitz gehört habe, sei sein spontaner Gedanke gewesen: „Das ist Quatsch. Das ist so absurd. Das ist ein Hirngespinst!
Wenn man sich nur ein ganz kleines bisschen mit Gartenkunst beschäftigt, stellt man fest dieser Park lebt nicht nur dadurch und davon, dass unsere Gärtner ganz wunderbar die Anlage pflegen, dass wir eine Bepflanzung haben, die die Besucher erfreut. Sondern, der Park ist von Anfang an so angelegt worden, dass man von hier unendlich in die Ferne schaut.“ Die Sichtachsen seien ja nicht zufällig entstanden, sondern die Erbauer hätten sich dabei etwas gedacht. Wenn am Ende der Sichtachse nicht mehr in die Ferne, in die schier unendliche Natur, sondern auf die Rückwand eines Industriegebäudes geschaut werden würde, dann gehe etwas verloren. „Dann stirbt etwas. Dann sterben die Blickbeziehungen.

Lutz Richter ist Mitglied im Kreistag SOE / DIE LINKE

Ich bin Gegner des IPO. Ich habe mich zu verschiedenen Gelegenheiten bereits dazu geäußert. Ich bin der Auffassung, wenn man ein solches Projekt beginnt, von vorn herein mehr dafür als dagegen sprechen sollte. Hier ist auffällig, dass positive Prognosen über die Entwicklung des IPO im Raum stehen, die nicht belegt werden können. Leider sehe ich jedoch im Kreistag kaum eine Handhabe, die eine inhaltliche Befassung auf Kreisebene ermöglichen würde. Entscheidend ist aber, dass es im Landkreis gar keine Strategie gibt, wo diese Region in 20 Jahren stehen soll. Dies ist für mich unabdingbar, um große Projekte (wie dieses) als Puzzle einer Gesamtvision zu denken. Natürlich ist auch der Eingriff in die Natur bzw. landwirtschaftliche Fläche so gravierend,dass die Vorteile dieses Projektes, dem gegenüber "erdrückend" sein müssten. Das ist hier nicht erkennbar. Als letzter Punkt ist tatsächlich auch die Frage der Bürgerbeteiligung aufzuwerfen. In einer lebhaften und intakten Demokratie sollten Projekte diesen Umfanges (finanziell und Änderung des Landschaftsbildes) über einen Bürgerentscheid abgesichert werden. Zu den Punkten im "Parlament". Der Kreistag ist kein Parlament, sondern eine eine Kommunalvertretung und das Hauptorgan des Landkreises. Ihm kommt insofern keine gesetzgebende Kompetenz zu. Fraktionen und die Verwaltung können Anträge für Kreistagssitzungen stellen. Diese müssen aber in die Zuständigkeit des Kreistages fallen. Über Hinweise an welcher Stelle bezogen auf den IPO, eine Befassungskompetenz des Kreistages gegeben sein könnte, wäre ich dankbar. Öffentliche Anhörungen jedoch, sind derzeit entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistages weder im Fachausschuss, noch im Kreistag selbst möglich. Das ist meine persönliche Meinung und widerspiegelt nicht die Meinung der Fraktion DIE LINKE.

Dr. Thomas Westphalen Vorsitzender - Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.

In Zeiten des Klimawandels ist nichts so kontraproduktiv als neue Industrieparks aus dem Boden zu stampfen unbebaute Flächen in Größenordnungen zu versiegeln und Lebensräume zu vernichten. Allein auf den Wiesen des Barockgartens Großsedlitz sind aktuell auf kleinstem Raum mehr Pflanzenarten und selten gewordene Lebensgemeinschaften anzutreffen als auf dem riesigen Areal, das vom IPO eingenommen werden soll. Dies zu ändern, muss das vorrangige Ziel einer nachhaltigen und verantwortlichen Landesplanung sein. Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz bleibt bei seiner strikten Ablehnung des Monstervorhabens Industriepark Oberelbe.

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