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Fortschreibung Flächennutzungsplan Dohna – Möglichkeit zur Einwendung!

In der Gemeinde Dohna liegt jetzt bis 12.07.2019 der Entwurf für die Fortschreibung des Flächennutzuungsplanes aus.

Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum 2. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal unberücksichtigt bleiben.

In der Begründung findet man zum IPO insbesondere:

  • Für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft muss jedoch beachtet werden, dass im Zuge des IPO „IndustriePark Oberelbe“ Wohnbauflächen für zukünftige Beschäftigte geschaffen werden.
  • Neben den erwähnten Erweiterungsabsichten in Röhrsdorf und Burkhardswalde konzentrieren sich die Bauflächendarstellungen auf Dohna. Den Schwerpunkt mit 18,3 ha (ID 27) und mit 5,7 ha (ID 213) bilden die Darstellungen von zwei neuen Gewerbeflächen mit optimaler Lage zur Autobahn bzw. mit Anbindung an die Bundesstraße B 172a (Autobahnzu-bringer zur A 17). Beide Flächen sollen im Zuge des Interkommunalen Gewerbegebietes IPO „IndustriePark Oberelbe“ in Zusammenarbeit mit den Städten Pirna und Heidenau sowie in Kooperation mit der Stadt Dresden entwickelt werden. In der Planzeichnung erfolgt eine nachrichtliche Übernahme der Gewerbeflächen aus der Machbarkeitsstudie zum „Interkommunalen Gewerbegebiet Feistenberg“ (IPO). Die Machbarkeitsstudie zum (IPO) kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Schaffung eines straßenverkehrlich optimal angebundenen Ansiedlungsschwerpunktes auf der Achse Dresden-Prag ein Entwicklungsschwerpunkt im Raum Pirna geschaffen werden kann. Der kon-zipierte Vorsorgestandort birgt das Potenzial im Großraum Dresden einen neuen, bedeu-tenden Industriestandort zu erhalten, von dem aus wesentliche Entwicklungsimpulse für die Wirtschaft der gesamten Region Sächsische Schweiz ausgehen (Kasparetz-Kuhlmann 2017).

Besonders lesenswert sind die vorliegenden Stellungnahmen:

Die Landesdirektion übt vernichtende Kritik an der Flächenausweitung für Wohnbaustandorte (die mit dem IPO begründet werden). Eine über den Bedarf hinausgehende Entwicklung stünde weder im Einklang mit dem Zielen des Landesentwicklungsplanes noch mit den Flächensparzielen des Bundes und des Freistaates. Zu den direkten IPO-Flächen fehlt es aus Sicht der Landesdirektion an einer Begründung für den Umfang der Flächenausweisungen, der sich sowohl mit dem Bedarf als auch mit den vorhandenen Potenzialen und deren Entwicklungsmöglichkeiten auseinandersetzt. Die Flächensparziele würden nicht berücksichtigt und zumindest eine Teilfläche werde wegen deren Lage in der Sichtachse des Barockgartens als sehr kritisch eingeschätzt.

Das Landratsamt schließt sich bei Fragen der Raumordnung/Flächeneinsparung der Position der Landesdirektion an und befürchet bei den Krebser IPO-Flächen eine erhöhte Überschwemmungsgefahr für die Unterlieger.

Dem Regionalen Planungsverband fehlt die Anwendung des Flächenspargrundsatzes. Die Stadt Dresden stimmt der großen Ausweitung der Wohnbaustandorte nicht zu, weil diese große Wegzugsbewegungen befürchtet, begrüßt aber grundsätzlich die IPO-Ausweisung. Die Umweltverbände sehe die Fortschreibung kritisch und fordern eine strategische Umweltprüfung.

 

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