Heidenau lehnt weitere Planung des Industrieparks Oberelbe ab

Foto: Zweckverband Industriepark Oberelbe

Der Stadtrat der Stadt Heidenau lehnt Weiterarbeit am Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Gewerbepark Dohna/Heidenau“ in seiner Sitzung am 25.06.2026 ab.

Die Beschlussvorlage Nr. 043/2026/1:                                                                                                                    Der Stadtrat der Stadt Heidenau nimmt die vorgelegte städtebauliche Gliederung der Bauflächen B 1 bis B 7 und die Einbeziehung der Teilfläche E des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Gewerbepark Dohna/Heidenau“ (gemäß Anlage 043/2026/1-2) zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Weiterarbeit an dieser Variante des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Gewerbepark Dohna/Heidenau“ für das Gebiet Heidenau – Großsedlitz. wurde von den Stadträten mit 11:6 Stimmen abgelehnt.

Damit hat Heidenau nicht das vom IPO-ZV erwartete starke Signal für den ZV gesendet.                Zudem ist diese Entscheidung des Stadtrates für den Barockgarten Großsedlitz ein erster Lichtblick nach 8jährigem Ringen um den Umgebungsschutz dieser überregional bedeutenden Gartenanlage.

Beschlusstext:   https://www.heidenau.de/ris/buergerinfo/getfile.php?id=365074&type=do

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