Herr Dr. Sebastian Gilbert setzt sich in seiner Stellungnahme insbesondere mit dem Prüfbogen zum IPO auseinander und kommt zu der Erkenntnis, dass den Beurteilungen der vertieften Prüfung der Umweltauswirkungen im o.g. Umweltprüfbogen in keinem Punkt gefolgt werden kann: Stellungnahme RPL 12p18